E-Scooter sind bei jungen Leuten sehr beliebt, aber es gibt einige Dinge, die Eltern über das Fahren mit ihnen wissen sollten. E-Scooter können schnell fahren, was sie für unerfahrene Fahrer gefährlich machen kann. Kinder sollten daher immer einen Helm tragen und sich an die Verkehrsregeln halten. Es ist auch wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern über die Risiken des Fahrens mit einem E-Scooter sprechen und sicherstellen, dass sie die Funktionsweise des Fahrzeugs verstehen. Schließlich sollten Eltern kontrollieren, dass ihre Kinder nur auf sicheren und dafür vorgesehenen Strecken fahren, um Unfälle zu vermeiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Eltern darüber hinaus achten sollten, wenn es um das Fahren mit einem E-Scooter geht.

1. Gesetzliche Regelungen

Bevor Ihr Kind sich auf einen E-Scooter schwingt, sollten Sie sich über die gesetzlichen Regelungen informieren. In Deutschland gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder. Das bedeutet, dass der E-Scooter mit maximal 20 km/h fahren darf und nur auf Radwegen oder Straßen benutzt werden darf. Es ist kein spezieller Führerschein erforderlich, um einen E-Scooter zu fahren.

Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter nur im Beisein eines Erwachsenen fahren. Seit Mai 2019 gestattet der Gesetzgeber auch Kindern ab zwölf Jahren die Benutzung von E-Scootern – vorausgesetzt, diese sind in ihrer Höchstgeschwindigkeit auf zwölf km/h begrenzt und für die Straße zugelassen.

Kleinkind E-Scooter (gibt es zum Teil schon ab 3 Jahren) dürfen NUR auf privatem Gelände gefahren werden. Hier ist ein Modell zum „anschieben“ aber mit Sicherheit mehr zu empfehlen!

 

2. Helmpflicht und Schutzkleidung

Der wichtigste Punkt, den Eltern beachten sollten, ist die richtige Schutzkleidung ihres Kindes. Ein Helm ist beim Fahren mit dem E-Scooter zwar keine Pflicht in Deutschland – sollte aber immer getragen werden. Außerdem empfehlen sich Knieschoner, Ellenbogenschützer und Handschuhe, um Verletzungen bei Stürzen vorzubeugen.

Und auch auf die Schuhe sollte man achten – Flip Flops und Co. sind nicht zu empfehlen. Turnschuhe sind klar im Vorteil!

Elternratgeber E-Scooter - auch wenn es keine Pflicht ist: Helm und Protektoren schützen im Fall der Fälle - Ratgeber spiel-preis.de

3. Technische Einweisung

Bevor Ihr Kind allein mit dem E-Scooter fährt, sollten Sie sicherstellen, dass es mit allen technischen Details vertraut ist. Erklären Sie ihm, wie der E-Scooter gestartet, gebremst und gelenkt wird. Zeigen Sie ihm, wie man die Geschwindigkeit regulieren kann und wie der Scooter sicher anhalten kann.

Suchen Sie sich dafür einen Bereich ohne Verkehr – so kann man ungestört ein paar erste Runden drehen (z.B. Supermarkt Parkplatz am Sonntag).

4. Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit ist ein weiterer wichtiger Punkt, den Eltern im Blick behalten sollten. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es sich an die Verkehrsregeln halten muss, genauso wie beim Fahrradfahren. Weisen Sie es darauf hin, dass es langsam an Kreuzungen heranfahren und sich im Verkehr vorsichtig verhalten sollte.

Die Verwendung von Blinkern ist bei E-Scootern nicht gesetzlich vorgeschrieben und gehört nur bei einigen Modellen zur Standardausstattung. Stattdessen erfolgt die Richtungsanzeige und das Abbiegen durch Handzeichen des Fahrers. Dies sollte rechtzeitig und ohne den Verkehr zu behindern geschehen, ähnlich wie beim Fahrradfahren.

Es ist entscheidend, dass sich der Fahrer beim Abgeben von Handzeichen auf dem E-Scooter sicher fühlt, um Unfälle zu vermeiden, die durch das Loslassen des Lenkers entstehen können.

5. Kontrolle und Wartung bei E-Scooter

Regelmäßige Kontrolle und Wartung des E-Scooters sind entscheidend für die Sicherheit Ihres Kindes. Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Bremsen, Reifen und der Elektronik. Stellen Sie sicher, dass der E-Scooter ordnungsgemäß funktioniert, bevor es losgeht.

6. Alters- und Gewichtsgrenzen beachten

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind den E-Scooter nur innerhalb der vorgeschriebenen Alters- und Gewichtsgrenzen benutzt. Ein zu schwerer Fahrer kann die Leistung des E-Scooters beeinträchtigen und die Sicherheit gefährden.

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7. Einweisung in die Strecke

Bevor Sie Ihr Kind allein mit dem E-Scooter losfahren lassen, sollten Sie ihm die geplante Strecke zeigen und darauf hinweisen, welche Gefahrenpunkte es dort geben könnte. Erklären Sie ihm, wie es sich in verschiedenen Verkehrssituationen verhalten soll und setzen Sie klare Regeln für die Nutzung des E-Scooters.

Die E-Scooter dürfen nur auf Straßen benutzt werden – das Fahren auf Gehwegen oder auf der Autobahn ist nicht erlaubt. Bei Fahrten mit dem E-Scooter gilt die Fahrradampel. Ist keine Fahrradampel vorhanden, müssen Sie die für den fließenden Verkehr geltende Ampel beachten.

Sicher mit dem E-Scooter unterweges - Eltern-Ratgeber spiel-preis.de

8. Notfallplan – wenn doch mal was passiert

Auch wenn niemand daran denken möchte, ist es wichtig, dass Eltern und Kinder einen Notfallplan für den Fall eines Unfalls haben. Geben Sie Ihrem Kind eine Notfallnummer mit, die es im Notfall anrufen kann. Erklären Sie ihm, wie es sich verhalten soll, wenn es in einen Unfall verwickelt ist.

9. Verantwortungsbewusstsein

Der wichtigste Punkt, den Eltern ihren Kindern vermitteln sollten, ist Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dem E-Scooter. Das bedeutet, dass Ihr Kind sich stets bewusst sein sollte, dass es im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber verantwortlich ist und sich entsprechend verhalten muss. Außerdem darf auf dem E-Scooter wirklich immer nur eine Person fahren – der beste Kumpel oder die Freundin können auf keinen Fall mitgenommen werden. Das muss klar sein!

Achtung: Mit zwei oder mehr Rollern nebeneinander zu fahren, ist ebenso nicht gestattet.

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10. Dürfen Kinder und Jugendliche E-Scooter mieten?

Während Kinder ab 14 Jahren E-Scooter in Privatbesitz fahren dürfen, verhält es sich bei Leihrollern etwas anders. Zwar dürfen auch Jugendliche bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten Verträge abschließen – allerdings müssen vor Ausleihe des Rollers die AGB des Leihanbieters akzeptiert werden. In diesen ist in den allermeisten Fällen festgelegt, dass Sie zum Ausleihen und Fahren des E-Scooters volljährig sein müssen – dann ist das also ab einem Alter von 18 Jahren möglich.

11. E-Scooter fahren und Alkohol

Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille, es sei denn, der Fahrer ist unter 21 Jahre alt oder befindet sich in der Führerschein-Probezeit, dann gilt die 0,0 Promille-Grenze.

12. Jeder E-Scooter braucht eine Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist ebenfalls erforderlich. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen an einem E-Scooter kann mit Bußgeldern von 40 bis 70 Euro geahndet werden.

Die E-Scooter Versicherungspflicht bedeutet, dass alle Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die bei einem Unfall verursacht werden. Um die Versicherungspflicht nachzuweisen, wird eine Versicherungsplakette am E-Scooter angebracht.

Das Fahren mit einem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis kann ebenfalls mit Bußgeldern von 40 bis 70 Euro belegt werden. Um unangenehme Strafen und Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und verantwortungsbewusst mit E-Scootern umzugehen.

13. E-Scooter fahren im Urlaub

Wenn Sie im Urlaub E-Scooter fahren wollen, sollten Sie sich zuvor genau im Internet erkundigen welche Regelungen in Ihrem Urlaubsland gelten. Eine gute Übersicht hierzu bietet zum Beispiel der ADAC.

  • In Italien zum Beispiel dürfen E-Scooter außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Fahrradwegen und auf für Fahrräder freigegebenen Wegen fahren.
  • In Kroatien gilt für Fahrer von E-Scootern eine Helmpflicht. Zudem muss mit E-Scootern der Radweg oder Radfahrstreifen in Fahrtrichtung benutzt werden.
  • In Belgien darf der E-Roller unter 16 Jahren nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
  • In Großbritannien sind E-Scooter aktuell für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Hintergrund: E-Scooter entsprechen nicht dem britischen Straßenverkehrsgesetz. Somit dürfen Elektrotretroller nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.
  • In den Niederlanden sind die meisten E-Scooter nicht zugelassen und dürfen im Straßenverkehr nicht fahren.
  • In Spanien gibt es sehr unterschiedliche Richtlinien. In Madrid beispielsweise ist das Fahren eines E-Scooter mit 15 Jahren erlaubt und in Madrid und in Barcelona gibt es auch eine Helmpflicht für gemietete E-Scooter.

E-Scooter im Urlaub fahren - vorher erkundigen wie die gesetzlichen Bestimmung sind - Ratgeber spiel-preis.de

Jugendliche wollen E-Scooter fahren

Das Fahren mit einem E-Scooter kann eine praktische und umweltfreundliche Alternative sein, besonders für Kinder, die zu jung für ein Auto sind und teilweise doch zu faul, um auf ein Fahrrad zu steigen. E-Scooter sind auch eine flexible Transportmöglichkeit, die es Jugendlichen ermöglicht, schnell von A nach B zu kommen, ohne auf bestimmte Fahrpläne oder Haltestellen angewiesen zu sein.

Doch Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder verantwortungsbewusst und sicher mit dem E-Scooter umgehen. Mit den genannten Tipps und Ratschlägen können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind sicher und geschützt unterwegs ist.

Jetzt gilt es nur noch einen passenden E-Scooter für Ihr Kind auszuwählen. Achten Sie auf Qualität, Prüfsiegel und Testberichte – billige Auslandsimporte sollten Sie auf jeden Fall nicht in Betracht ziehen, denn das kann gefährlich werden und kostet ggf. auch Bußgelder.

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  • 8,5 Zoll Luftbereifung für mehr Fahrkomfort
  • Scheiben-, Motor- und Reibungsbremse
  • LED Frontscheinwerfer und zuschaltbares Rücklicht
  • Abnehmbare Griffe, klappbarer Seitenständer
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  • Produktgewicht 13,7 kg
  • Max. Benutzergewicht 120 kg

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